Mehr Erschöpfung und Arbeitsdruck bei der Computerarbeit

Wer häufig an der Grenze der eigenen Leistungsfähigkeit arbeitet, sieht sich oft weiteren psychischen und körperlichen Arbeitsanforderungen ausgesetzt. Betroffene fühlen sich eher belastet und leiden häufiger unter psychosomatischen Beschwerden, wie Müdigkeit, Erschöpfung oder Reizbarkeit. Außerdem berichten sie vermehrt über Muskel-Skelett-Beschwerden, wie Schmerzen im Schulter- und Nackenbereich. Psychosomatische Beschwerden liegen dabei vor den Muskel-Skelett-Beschwerden. Das zeigen Ergebnisse der BIBB/BAuA Erwerbstätigenbefragung 2012 (hier).

Computernutzung gehört in vielen Berufen zum Alltag. Oft bietet die Arbeit mit dem Computer den Erwerbstätigen einen erweiterten Handlungsspielraum, um ihre Arbeit eigenständig zu organisieren. Jedoch geht die berufliche Computernutzung auch häufig mit einem erhöhten Arbeitsdruck einher. Die Ergebnisse der BIBB/BAuA Erwerbstätigenbefragung 2012 legen nahe, dass bestimmte psychosomatische Beschwerden, wie Augenbeschwerden oder emotionale Erschöpfung, in der digitalen Arbeitswelt an Bedeutung gewinnen (Bericht hier). Eine solche Zunahme hatte ich bereits 1980 vorhergesagt (hier).

In welchem Umfang Menschen bei der Arbeit einen Computer nutzen, unterscheidet sich stark nach Berufsgruppen. Hierbei standen einst Personen mit einfachen Tätigkeiten im Vordergrund (Datenerfassung, Schreibarbeit). Heute sind es eher Personen mit höherer Bildung, die betroffen sind. Die digitale Arbeitswelt bietet häufig die Chance eines erweiterten Handlungsspielraums für Menschen wie für Firmen Allerdings birgt sie gleichzeitig das Risiko steigender Anforderungen. Klassische Mittel wie Arbeitszeitbegrenzung oder Pausen greifen nur noch selten. Meine Prognose aus 1980, dass die psychischen Erkrankungen zunehmen würden, beruhte auf einer Hypothese, die schon damals belegt werden konnte.

Bei Tätigkeiten, bei denen eine stärkere Restriktion
des Arbeitsvollzuges erfolgt, ist mit einer Zunahme
von psychischen Erkrankungen zu rechnen.

D.h., es kommt im wesentlichen darauf an , die Arbeit von Restriktionen zu befreien, die vermeidbar sind. Mehr dazu z.B. Arbeiten 4.0 (INQA), Praxisbeispiele (hier)

Wie muss bildschirmgerechte Beleuchtung sein?

Mit der Frage von bildschirmgerechter Beleuchtung beschäftigten sich zwei oder drei Generationen Lichttechniker. Allerdings ist das Ergebis dürftig, weil die Frage falsch gestellt ist. Man müsste sich zuerst fragen, wie eine menschgerechte Beleuchtung ausschaut  und danach bestimmen, was eine Arbeit am Bildschirm verbessern kann.

Wie verheerend eine falsche Fragestellung für ganze Generationen sein kann, lässt sich an der ersten Empfehlung für die Beleuchtung von Arbeitsplätzen mit Bildschirm aus dem Jahre 1974 ablesen. Zwei schwedische Arbeitschützer hatten festgestellt, das Blendung und Reflexionen auf Bildschirmen die wesentliche Ursache für Beschwerden bei der Arbeit im Bildschirm darstellten (hier). Die Arbeitschützer schlugen vor, Arbeitsräume zu verdunkeln und mit 100 lx zu beleuchten.

Die Maßnahme hätte weder Reflexionen noch Blendung beseitigt. Dafür hätten fast alle Büromenschen bei einer Realisierung des Vorschlags unter wahren gesundheitlichen Beschwerden gelitten, wie man heute viel besser weiß.  Denn Licht dient nicht nur zum Sehen. Es regelt und steuert alle Lebensvorgänge. Was und wie dafür wichtig ist, können Sie bei uns hier, da und dort lesen. Naturgemäß ist unser Angebot an Information ein Teil der verfügbaren. Dafür ist sie von kommerziellen Einflüssen Dritter garantiert unberührt.

Was zum Sehen am Arbeitsplatz aus Sicht der ArbStättV gehört, können Sie hier lesen. Mehr Rat zur Gestaltung finden Sie hier .

Gesetzliche Vorgaben für Laptops?

Deutschland dürfte eines der wenigen Länder sein, in dem es gesetzliche Vorschriften für Bildschirmgeräte, Laptops oder Tabletts gibt.  Im Prinzip müssten alle EU-Staaten diesbezügliche Vorschriften erlassen haben, weil sie die Bildschirmrichtlinie 90/270/EWG ins nationale Recht umgesetzt haben müssen.

Dieses Regelwerk, „Bildschirmrichtlinie“ genannt, findet seinen Niederschlag seit 2016 in der ArbStättV Anhang Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach § 3 Absatz 1. Dort gibt es eine Reihe von Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte, die für alle Arbeitsplätze1 gelten, und darüberhinaus solche, die nur für „tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen“ gelten. Zudem gelten alle Vorschriften unter
6.5. „
Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen“ formuliert sind, auch für Laptops.

 Alle  „Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen“ finden Sie hier.

 1 Definition Arbeitsplatz: §2 (4): Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind

 

Warum gibt es ASR?

ASR (Technische Regeln für Arbeitsstätten) gibt es seit 1976 als Umsetzungshilfe für die Arbeitsstättenverordnung. Die schlichte Antwort auf die Frage ist: die ArbStättV ist nicht die einzige Vorschrift, die ein Arbeitgeber einhalten muss. Allein als für die Ziele des Arbeitsschutzes sachdienlich oder gar zwingend vorgegeben sind eine Reihe von Verordnungen und Gesetze. Und nicht zu vergessen, Tarifverträge, die für die jeweilige Branche geltendes Recht sind. Zu all dem kommen Normen, die als Stand der Technik angesehen werden können.

Da jeder Arbeitgeber, sei er der Beschäftiger von einer Person, verpflichtet ist, alle anzuwenden, gibt es einen großen Bedarf nach Hilfen. Im Bereich des Arbeitsschutzes bietet das BMAS die ASR als eine solche Hilfe an. Die abgelösten ASR wurden im Ministerium erstellt. Die neuen werden von der ASTA (Ausschusses für Arbeitsstätten) erstellt und betreut.

Das Wort „Betreuen“ ist hierbei besonders wichtig, weil die früheren ASRichtlinien ihre juristische Wirksamkeit verloren hatten, weil sie nicht rechtzeitig aktualisiert wurden.  Heute steht in jeder ASR zu Beginn der Vermerk:  „Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Ar­beitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.

Die Aufgaben und die Geschäftsordnung des ASTA  sind hier abrufbar. Die ASR finden sich hier.

Warum heißen Technische regeln ASR?

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten werden als ASR abgekürzt. Grund ist deren Abstammung. Die ASR sind die Fortsetzung der Arbeitsstättenrichtlinien, die einst vom BMAS erstellt wurden.

Die heutigen Regeln entsprechen dem Ziel nach den abgelösten ASR. Sie heißen aus mehreren Gründen nicht mehr Richtlinie. Einer der wichtigsten ist die Quelle der gesetzlichen Vorschriften für den Arbeitsschutz: die europäischen Richtlinien wie die Bildschirmrichtlinie 90/270/EWG. Diese muss jeder Staat, der Mitglied der EU ist, unverzüglich in eigenes Recht umsetzen, und zwar als Mindestvorschrift. Jeder Staat darf für seine Bevölkerung strengeren Schutz vorschreiben. Er darf aber keine Vorschriften erlassen, die Produkte diskriminieren. So darf zwar die deutsche Bevölkerung bei der Arbeit besser (oder anders) vor Lärm geschützt werden als die österreichische. Zu diesem Zweck darf man aber keine Vorschrift über die Lärmemission von Druckern erlassen, die nicht im europäischen Recht vorhanden ist.

Die (immer) aktualisierte Liste der ASR sowie die abgelösten ehemaligen Richtlinien fndet man hier.

Schadet Bildschirmarbeit den Augen?

Die Antwort hängt davon ab, was man unter Schaden versteht. Wenn es um Beschwerden wie Brennen, zeitweilige Myopie oder ähnliche Beschwerden geht („asthenopische Beschwerden“), heißt die Antwort seit Jahrzehnten ja.

Eine bleibende Schädigung der Augen durch Bildschirmarbeit ist bei Erwachsenen nicht festgestellt worden. Allerdings war die Suche auch nicht sehr intensiv. Trotzdem muss der Arbeitgeber eine arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß AMR 5.1 (siehe hier) anbieten. Die betreffende Regel des BMAS ist AMR 14.1 (hier) „Angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens“. Die Fristen für die Veranlassung / das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge werden hier geregelt.

Seit etwa 20 Jahren gibt es Erkenntnisse darüber, dass das Auge von Kindern, Jugendlichen uns Heranwachsenden Schaden nehmen kann und die Kurzsichtigkeit gefördert wird.  Beispiele aus der Presse hier und da.  Leider sind die Verhältnisse nicht so simpel, wie man es sich wünscht. So zeigen z.B. Studien aus Australien, dass Aktivitäten im Freien das Risiko für Kinder mindern (hier).

Ob Bildschirmarbeit den Augen schaden kann oder nicht – die Körperhaltung,  die  im öffentlichen Verkehr  täglich beobachtet werden kann,  verheißt nichts Gutes für die Zukunft.

Warum Gefährdungsbeurteilung?

Gefährdungsbeurteilung ist der Name des Hauptinstruments des betrieblichen Arbeitsschutzes. Es ist im Prinzip das Gegenstück zu Vorschriften, die für jeden Betrieb gelten. Mit einer GB kann man Schutzmaßnahmen für einzelne oder Gruppen innerhalb eines Betriebs begründen oder auch die Unwirksamkeit von Schutzmaßnahmen ermitteln.

Die GB ist die konsequente Folge des neuen Konzepts des Arbeitsschutzes, genau der Verbetrieblichung des Schutzes der Arbeitnehmer. Dies folgt aus der Erkenntnis „Der Betrieb kennt seine Probleme am besten.“

Dass diese Denke dem Forschritt dient, kann man am besten an der Computerisierung in den nordischen Ländern sehen, wo der Gedanke herkommt. Diese erfolgte viel schneller als z.B. in Deutschland, wo man sich lieber auf Vorschriften als betriebliche Maßnahmen verließ.

Mehr zu Gefährdungsbeurteilung hier und da. Die ASR zur GB ist hier abrufbar (ASR V3 Juli 2017).

Größe von Bildschirmtischen

Heute erreichte mich eine Anfrage über die erforderliche Größe von Bildschirmtischen. Wie breit und wie tief musss ein Tisch sein, um beschwerdefrei arbeiten zu können?

Die Antwort ist leicht und schwer zugleich. Die leichte Antwort ist, für die meisten Tätitgkeiten im Büro reicht ein Tisch 160 cm x 80 cm. Die schwer zu beantwortende Frage ist, wenn man nicht weiß, was an einem Arbeitsplatz gearbeitet wird.

Heute gibt es nicht mehr die festen Größen wie einst, z.B. 156 cm breit. Vielmehr sagt die zuständige Norm, dass Tischbreiten um jeweils 20 cm größer gewählt werden können. Da die riesigen Bildschirmtiefen der Vergangenheit angehören, kommt man mit 80 cm aus, es sei denn, man benötigt immer noch ausladende Geräte.

Zum neuen Konzept der Büromöbel allgemein mehr hier

Wie wichtig ist die Helligkeit des Bildschirms?

Der Bildschirm steht den ganzen Arbeitstag lang buchstäblich im Fokus des Interesses. Man guckt heutzutage nicht nur bei der Arbeit darauf. Deswegen sind seine Eigenschaften wichtiger als früher.

Einst waren die Bildschirme eher zu dunkel. Das hat sich mit den neueren Generationen von Bildschirmen gewaltig geändert. Sie sind nicht nur viel heller, sondern auch noch viel größer. Wenn sich ihre Helligkeit („Leuchtdichte“) von der Umgebung unterscheidet, kann dies zu einer Blendung und zur Ermüdung führen. Neue Monitore weisen bis zu 8-fache der Leuchtdichte der Bürowände auf.  Das ist deutlich zu viel.

Stellen Sie die Bildschirmhelligkeit auf ca. 25% ein und versuchen Sie eine halbe Stunde damit zu arbeiten. Wenn Sie danach noch das Gefühl haben, dass der Bildschirm heller sein sollte, steigern Sie die Helligkeit in Schritten von 5%.

Prüfen Sie in den folgenden Tagen das Gefühl Ihrer Augenermüdung.