Darf man eine Gefährdungsbeurteilung anhand von Normen erstellen?

Bei dieser Frage werden  viele sich fragen, wonach denn sonst? Wenn ich denn Normen befolgen muss, warum nicht danach urteilen, ob an einem Arbeitsplatz die wünschenswerten Zustände herrschen? Diese Einstellung steckt hinter vielen „Verfahren“, die als Methode zur GB verteilt oder verkauft werden. Sie wäre auch richtig, wären die Gefährdungsfaktoren voneinander unabhängig behandelbar. So z.B. Möblierung und Belüftung eines Raumes.

In der Praxis kann man sehr schnell feststellen, dass nicht nur Möblierung und Belüftung, sondern auch noch die Beleuchtung und Akustik von Arbeitsräumen gegenseitig beeinflussen. Dieses Bild zeigt den Umstand deutlich, obwohl es Luftqualität und Akustik nicht abbilden kann.

Hier wurde wegen akustischer Maßnahmen der Raum mit Schallschirmen unterteilt. Dadurch wird sowohl die Tagesbeleuchtung als auch die künstliche erheblich verändert. Die Luftzirkulation wurde teilweise unterbrochen. Auch die Einführung von Steh-Sitz-Arbeitsplätzen wäre sinnlos, weil dann die Akustik nicht stimmen würde.

An diesem Bild kann man auch erklären, warum es Sinn macht, eine GB durchzuführen und danach zu handeln. In nicht wenigen Fällen wird man die sichtbaren offenen Zellen aus akustischen Gründen brauchen. Dass diese die Luftzirkulation unterbrechen müssen, ist kein Naturgesetz. Man kann oder muss prüfen, ob dies der Fall ist. Zumindest die künstliche Beleuchtung kann man auf die Raumstruktur abstellen. Beim Tageslicht kann man Reflektoren vorsehen, die es besser nach innen bringen. Und für Steh-Sitz-Möbel kann man den Schallschirm am Tisch festmachen und mitverändern.

Ein solches Vorgehen kann viele unterschiedliche Ergebnisse bringen je nach Bedürfnissen der Arbeit und der Arbeitenden. Just das ist der Sinn der Sache. Einen Katalog abarbeiten, ob alle anwendbaren Normen erfüllt sind, ist eher eine lästige Pflicht denn eine anspruchsvolle Aufgabe. Obwohl … auch damit deckt man schöne Sünden auf.

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