Software und Arbeitsschutz

Nicht wenige Fachleute sind überrascht, in der ArbStättV das Wort „Software“ zu lesen.  Was hat Software mit dem Arbeitsschutz zu tun? Überrascht sollte man allenfalls sein, diesbezügliche Anforderungen in der ArbStättV zu finden. Die regelt doch Gestaltung und Betrieb von Arbeitsstätten?

Die Auflösung des Rätsels ist einfach wie unverständlich. Deutschland muss die Bildschirmarbeitsrichtlinie der EU in deutsches Recht umsetzen. Dies geschah im ersten Schritt mit der BildscharbV (Bildschirmarbeitsverordnung) von 1996. Damals konnte man noch Büro- und Bildschirm-Arbeitsplätze unterscheiden. Dennoch war die Lösung nicht sinnvoll, hatte man in Deutschland schon 1980 Sicherheitsregeln erlassen, die davon ausgingen, dass über kurz oder lang alle Arbeitsplätze mit Bildschirmen ausgestattet würden. Dies ist nunmehr weitgehend erreicht. Daher wurde die BildscharbV in die ArbStättV integriert.

Die EU-Bildschirmrichtlinie enthält aber anders als andere Anforderungen an die Beschaffenheit der Arbeitsmittel (Software, Bildschirme, Tastaturen etc.). So kam es unbeabsichtigt dazu, dass man in der ArbStättV nicht nur Anforderungen an die Beschaffenheit von Software findet, sondern auch zu brisanten Themen der Arbeitsgestaltung wie

„(5) Eine Kontrolle der Arbeit hinsichtlich der qualitativen oder quantitativen Ergebnisse darf ohne Wissen der Beschäftigten nicht durchgeführt werden.

An der Anforderung kann man zwar nichts aussetzen, aber an der Platzierung. Ansonsten ist Software nachweislich stärker an psychischen Belastungen beteiligt als fast alle anderen Belastungsfaktoren. Ihre Berücksichtigung muss gemäß ArbSchG §4 grundsätzlich erfolgen: „Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen: … 4. Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluß der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen; …“

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.