Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten werden als ASR abgekürzt. Grund ist deren Abstammung. Die ASR sind die Fortsetzung der Arbeitsstättenrichtlinien, die einst vom BMAS erstellt wurden.
Die heutigen Regeln entsprechen dem Ziel nach den abgelösten ASR. Sie heißen aus mehreren Gründen nicht mehr Richtlinie. Einer der wichtigsten ist die Quelle der gesetzlichen Vorschriften für den Arbeitsschutz: die europäischen Richtlinien wie die Bildschirmrichtlinie 90/270/EWG. Diese muss jeder Staat, der Mitglied der EU ist, unverzüglich in eigenes Recht umsetzen, und zwar als Mindestvorschrift. Jeder Staat darf für seine Bevölkerung strengeren Schutz vorschreiben. Er darf aber keine Vorschriften erlassen, die Produkte diskriminieren. So darf zwar die deutsche Bevölkerung bei der Arbeit besser (oder anders) vor Lärm geschützt werden als die österreichische. Zu diesem Zweck darf man aber keine Vorschrift über die Lärmemission von Druckern erlassen, die nicht im europäischen Recht vorhanden ist.
Die (immer) aktualisierte Liste der ASR sowie die abgelösten ehemaligen Richtlinien fndet man hier.