ASR (Technische Regeln für Arbeitsstätten) gibt es seit 1976 als Umsetzungshilfe für die Arbeitsstättenverordnung. Die schlichte Antwort auf die Frage ist: die ArbStättV ist nicht die einzige Vorschrift, die ein Arbeitgeber einhalten muss. Allein als für die Ziele des Arbeitsschutzes sachdienlich oder gar zwingend vorgegeben sind eine Reihe von Verordnungen und Gesetze. Und nicht zu vergessen, Tarifverträge, die für die jeweilige Branche geltendes Recht sind. Zu all dem kommen Normen, die als Stand der Technik angesehen werden können.
Da jeder Arbeitgeber, sei er der Beschäftiger von einer Person, verpflichtet ist, alle anzuwenden, gibt es einen großen Bedarf nach Hilfen. Im Bereich des Arbeitsschutzes bietet das BMAS die ASR als eine solche Hilfe an. Die abgelösten ASR wurden im Ministerium erstellt. Die neuen werden von der ASTA (Ausschusses für Arbeitsstätten) erstellt und betreut.
Das Wort „Betreuen“ ist hierbei besonders wichtig, weil die früheren ASRichtlinien ihre juristische Wirksamkeit verloren hatten, weil sie nicht rechtzeitig aktualisiert wurden. Heute steht in jeder ASR zu Beginn der Vermerk: „Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.„
Die Aufgaben und die Geschäftsordnung des ASTA sind hier abrufbar. Die ASR finden sich hier.