Gefährdungsbeurteilung ist der Name des Hauptinstruments des betrieblichen Arbeitsschutzes. Es ist im Prinzip das Gegenstück zu Vorschriften, die für jeden Betrieb gelten. Mit einer GB kann man Schutzmaßnahmen für einzelne oder Gruppen innerhalb eines Betriebs begründen oder auch die Unwirksamkeit von Schutzmaßnahmen ermitteln.
Die GB ist die konsequente Folge des neuen Konzepts des Arbeitsschutzes, genau der Verbetrieblichung des Schutzes der Arbeitnehmer. Dies folgt aus der Erkenntnis „Der Betrieb kennt seine Probleme am besten.“
Dass diese Denke dem Forschritt dient, kann man am besten an der Computerisierung in den nordischen Ländern sehen, wo der Gedanke herkommt. Diese erfolgte viel schneller als z.B. in Deutschland, wo man sich lieber auf Vorschriften als betriebliche Maßnahmen verließ.
Mehr zu Gefährdungsbeurteilung hier und da. Die ASR zur GB ist hier abrufbar (ASR V3 Juli 2017).