Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung beschreibt den Prozess einer systematischen Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen, denen die Beschäftigten im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind. Daraus werden alle zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit erforderlichen Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt, die anschließend hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft werden müssen. Das Ziel besteht darin, Gefährdungen bei der Arbeit frühzeitig zu erkennen und diesen präventiv, das heißt noch bevor gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Unfälle auftreten, entgegenzuwirken. Gefährdungsbeurteilungen sind nicht nur zur Bewertung vorhandener Arbeitsumstände erforderlich, sondern insbesondere bei Planungen, um mögliche Gefährdungen im Vorfeld zu erkennen, möglichst zu vermeiden oder ggf. Gegenmaßnahmen zu treffen.

Die GB ist ein Prozess i.S. einer Qualitätsverbesserung. Man geht davon aus, dass die Arbeit nicht in einem Schritt verbessert werden kann und dies auch noch unbestimmte Zeit erfolgreich sein wird.

Die angezeigten Schritte entsprechen dem bekannten Deming-Circle der Qualitätswissenschaft, die auch eine Dokumentation vorsieht, damit aus dem Prozess für spätere Anwendungen gelernt wird. Beim Arbeitsscchutz ist Dokumentation Pflicht bis auf kleine Unternehmen.

Der moderne Arbeitsschutz basiert zu einem erheblichen Teil auf diesem Instrument, das einen größeren Teil der Verantwortung für die Beschäftigten dem Betrieb überträgt als früher.

Die GB ist mitbestimmungspflichtig. Diese besteht nach dem Urteil des BAG vom 12. 8 2008. D.h., der Betriebsrat hat bei der Gefährdungsbeurteilung nicht nur ein Recht auf Mitbestimmung, sondern eine Pflicht zur Mitbestimmung.

Zur Durchführung einer GB gibt es keine Vorschriften und festgelegte Methoden. In ASR-V3 wird der gesamte Prozess konkretisiert. Insbesondere für psychische Belastungen muss man eine Vielzahl von Instrumenten einsetzen, weil eine Vielzahl von Faktoren von Lärm bis Mobbing ggf. berücksichtigt werden müssen.

Die Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung sind die sogenannten „Gefährdungsfaktoren“. Dies sind im Einzelnen:

  • Psychische Faktoren
  • Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen
  • Mechanische Gefährdungen
  • Brand- und Explosionsgefährdungen
  • Elektrische Gefährdungen
  • Gefährdungen durch spezielle physikalische Einwirkungen
  • Gefahrstoffe
  • Biologische Arbeitsstoffe
  • Thermische Gefährdungen
  • Physische Belastung / Arbeitsschwere
  • Sonstige Gefährdungen

Da die psychischen Belastungen sehr umfangreich sein können, wurde eine Liste i.S. der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) eine Kategorisierung vorgenommen (hier unsere Darstellung)