Gesetzliche Vorgaben für Laptops?

Deutschland dürfte eines der wenigen Länder sein, in dem es gesetzliche Vorschriften für Bildschirmgeräte, Laptops oder Tabletts gibt.  Im Prinzip müssten alle EU-Staaten diesbezügliche Vorschriften erlassen haben, weil sie die Bildschirmrichtlinie 90/270/EWG ins nationale Recht umgesetzt haben müssen.

Dieses Regelwerk, „Bildschirmrichtlinie“ genannt, findet seinen Niederschlag seit 2016 in der ArbStättV Anhang Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach § 3 Absatz 1. Dort gibt es eine Reihe von Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte, die für alle Arbeitsplätze1 gelten, und darüberhinaus solche, die nur für „tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen“ gelten. Zudem gelten alle Vorschriften unter
6.5. „
Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen“ formuliert sind, auch für Laptops.

 Alle  „Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen“ finden Sie hier.

 1 Definition Arbeitsplatz: §2 (4): Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind

 

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